Je nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig.
1. Nothilfekurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Nothilfekurse bietet Simone Toff an. Die aktuellen Daten und Informationen findest Du hier.
2. Gesuchsformular Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons oder auch bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen beziehen.
- Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
- Einen Sehtest bei einem Augenarzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen.
Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter
als 24 Monate sein.
- Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig.
- Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung Deine
Identität bestätigen.
Link zu den verschiedenen Strassenverkehrsämtern (Download Formular Antrag Lernfahrausweis)
2.1 Gesuch Lernfahrausweis Kanton St.Gallen:
2.2 Gsuch Lernfahrausweis Kanton Appenzell Ausserrhoden:
2.3 Gesuch Lernfahrausweis Kanton Appenzell Innerrhoden:
3. Theorieprüfung
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen (gilt nicht als Lernfahrausweis!). CD-Rom's mit den aktuellen Theoriefragen, Theoriebüchlein, ect. kannst Du bei uns beziehen, sende uns einfach eine Anfrage im Kontaktformular.
4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post (Bestätigung der bestandenen Theorieprüfung zählt nicht als Lernfahrausweis). Erst wenn Du im Besitz des Lernfahrausweises bist, darfst Du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.
5. Nur Motorrad: Motorradgrundkurs
Du absolvierst innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer (wir bieten dies leider nicht an). Der Ausweis wird um 12 Monate verlängert.
6. Verkehrskunde
Du besuchst bei mir den Verkehrskundeunterricht. Es wird empfohlen, den Verkehrskunde-Unterricht bereits vor der 1. Fahrstunde, spätestens innerhalb
der ersten 3 Fahrstunden zu absolvieren. Du erhältst im VKU viele Informationen, die Du dann während der Fahrstunden bereits anwenden kannst. Dies bedeutet für Dich, dass der Fahrlehrer weniger
Zeit benötigt, Dir Sachen zu erklären, was sich wiederum auf die Anzahl Fahrstunden auswirkt. Also am Besten absolvierst Du den Verkehrskunde-Unterricht vor Beginn der 1. Fahrstunde oder direkt
parallel zu den ersten Fahrstunden.
7. Praktische Führerprüfung
Du oder ich als Dein Fahrlehrer meldet Dich zur Führerprüfung an.
8.Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis auf Probe per Post, dieser ist 3 Jahre gültig.
9. WAB-Kurse
Innerhalb dieser 3 Jahre mit dem unbefristeten Führerausweis bist Du verpflichtet, 2 Weiterbildungskurse zu
besuchen.
WAB 1: Fahrphysik, Unfallanalyse, psychoaktive Substanzen, Gruppenslalom, bremsen, Kurven fahren, Abstand halten (mit eigenem Fahrzeug).
WAB 2: Eco-Fahrt, Feedback-Fahrt